Ich habe vor mein Führerschein (Kategorie B und A )in Polen zu machen, wenn ich Urlaub habe.
Das kostet dort nur ungefähr 500€ und hier ungefähr 2.300€. So ich bin Deutscher Staatsbürger bin jedoch auch in Polen angemeldet seit einem halben Jahr, da man dort nur ein Führerschein machen kann mit einem Aufenthalt von minderstens 6 Monaten. In Polen habe ich alles schon geklärt, also ich könnte ohne Problemme mein Füherschein dort machen wenn ich 18 bin.
1.Könnte ich, dann mit diesem Führerschein problemlos hier in Deutschland fahren oder müsste ich ihn umschreiben lassen?
2.Könnte ich auch mit einem Fahrzeug hier unterwegs sein das in Polen angemeldet ist wenn ich Deutscher und Polnischer Stattsbürger bin?
Würde mich über Antworten freuen. Danke!
todeshändler
23:05
Zu 1.:
Laut der neuen 3. EU-Führerscheinrichtline, muss ein EU-Führerschein in keinem EU-Land umgeschrieben werden, wenn er in einem anderen EU-Land erworben wurde. Das einzige worauf du achten musst ist, dass auf jeden Fall dein polnischer Wohnsitz auf dem Schein eingetragen wird. Ansonsten haben die deutschen Behörden ein Argument, um einen "Scheinwohnsitz" vor Gericht nachzuweisen... (Ok, du machst ja deinen Führerschein zum ersten mal, da weiß ich nicht, ob dass da genauso wichtig ist, aber im Falle einer MPU-Umgehung auf jeden Fall)
Zu 2.:
Verstehe ich nicht? Warum sollte das nicht gehen???
gruenerma
23:34
Guckst Du hier, das sollte die Frage klären
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mfg Mario
todeshändler
23:59
Hmm, Wikipedia ist da aber auch nicht mehr aktuell... (klugscheiß...;-) )
Einige wichtige EuGH-Entscheidungen fehlen z. B.:
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Da heißt u.a.:
"Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Dritte Kammer) für Recht erkannt:
Die Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1 sowie 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, es abzulehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung einer Person anzuerkennen, die sich aus einem später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf diese Person zuvor im Aufnahmemitgliedstaat eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr angewendet worden ist und wenn dieser zweite Führerschein außerhalb einer Sperrzeit für die Erteilung eines neuen Führerscheins erteilt wurde, falls sich herausstellt,
– dass auf der Grundlage der Erklärungen und Informationen, die der Inhaber dieses Führerscheins im Verwaltungsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren in Erfüllung einer ihm nach dem innerstaatlichen Recht des Aufnahmemitgliedstaats auferlegten Mitwirkungspflicht gegeben hat, die Wohnsitzvoraussetzung vom Mitgliedstaat der Ausstellung dieses Führerscheins nicht beachtet worden ist
oder
– dass die Informationen, die bei Ermittlungen der nationalen Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats im Ausstellermitgliedstaat gewonnen wurden, keine von diesem Mitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen sind, die beweisen, dass der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung eines Führerscheins durch den Ausstellermitgliedstaat seinen ordentlichen Wohnsitz nicht in dessen Hoheitsgebiet hatte."
Ist halt, wie schon vorher erwähnt, hauptsächlich relevant für die MPU-Umgehung, aber trotzdem interessant...
gruenerma
00:19
Das war mir bekannt.
Habe es nicht erwähnt weil es für ihn als Anfänger nicht von belang ist.
Die Wiki besagt halt das er generell den Führerschein dort erwerben und hier fahren darf, ohne den Führerschein umschreiben lassen zu müssen.
Aber da wird es in Zukunft immer noch neue Regeln geben.
todeshändler
00:31
Da haste recht...
War auch eher für Leute gedacht, die da zufällig drauf stoßen und das selbe Problem haben, dass ich mal hatte. Nämlich dass die Behörden in Deutschland das auf alle möglichen Weisen zu blockieren versuchen, wenn man keine MPU machen will, aber die Sperrzeit schon abgelaufen ist... Zum Glück kennen sich die deutschen Staatsdiener eher nicht mit EU-Recht aus...
gruenerma
00:42
Oder auch Pech das sie sich nicht auskennen.
Das kann man dem Artikel am Ende der Wiki entnehmen.
5mal verurteilt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und dann sagt die EU das die Verurteilung nicht Rechtens war. Den entstandenen Schaden (evtl. Verlust der Arbeit, geringeres Einkommen und andere Umstände) kann niemand mehr gut machen. Bei 5mal ist das eine Angelegenheit von Jahren.
Da fragt man sich, wer hier wohl seine Hausaufgaben nicht macht.
todeshändler
00:56
Ja, da weiß ich doch, warum ich meine Rechtschutz-Versicherung habe. Ich würde die dermaßen auf Schadenersatz und evtl. sogar Schmerzensgeld (wegen erlittener psyschicher Schäden durch ungerechte Behandlung und hervorgerufene Existenzangst) verklagen, dass die sich das beim nächsten mal vorher mehrfach überlegen... Mit nem guten, spezialisierten Anwalt kann man, bei passenden Voraussetzungen, sogar nen erhöhten Rentenanspruch raushandeln...
Ansonsten hat man allerdings echt die A****karte gezogen... Die Bürokraten denken halt einfach nicht darüber nach, dass manche Leute den Führerschein aus beruflichen Gründen behalten wollen, und nicht um auch weiterhin aus der Kneipe besoffen nach fahren zu können o. ä....
gruenerma
01:01
So sieht es aus.
Meistens wird so etwas unter den Tisch gekehrt und beim nächsten machen wir es wieder.
Wir sind der Staat und haben immer Recht.
Es interessiert niemand ob Du den Führerschein brauchst. Hätte man vorher dran denken sollen und damit ist es dann für die Jungs und Mädels erledigt.
todeshändler
01:10
Das würde wohl nicht passieren, wenn ein paar Leute echt mal ordentliche Regressansprüche mit nem guten Anwalt durchsetzen würden. Könnte man evtl. sogar vor vor dem EuGH für Menschenrechte einbringen, die sind mit Schadenersatzansprüchen und Schmerzensgeld wenigstens nicht gerade kleinlich, was in solchen Fällen (und vielen anderen) auch mehr als angebracht ist...
Im Gegensatz zu deutschen Gerichten. Da kriegt man sogar für ne fremdverschuldete Querschnittslähmung wenn es perfekt läuft grade mal 250.000 €, und das auch nur bei hundertprozentig nachgewiesener Schuld...
gruenerma
01:21
Da kommt dann immer das liebe Geld ins Spiel.
Nicht ausreichend versichert, schlechter Anwalt= geringe Aussicht auf Erfolg.
Somit lässt es jeder bleiben.
Zuerst einmal muss man das Recht selber kennen und da fangen die Probleme an. Wenn die deutschen Gerichte schon nicht das Gesetz kennen und einfach urteilen wie sie es für "richtig" halten.
Aber früher oder später wird es zu solchen Anklagen kommen.
todeshändler
01:32
Hehe, spätestens wenn ich das nächste mal betroffen bin.
gruenerma
01:44
Na das woll'n wir mal nicht hoffen.
Immer schön artig bleiben
todeshändler
03:25
Ich versuch mein Bestes, aber garantiere für nix...
BlackKyd
12:29
Zitat von todeshändler;542039:
Zu 2.:
Verstehe ich nicht? Warum sollte das nicht gehen???
Ja die Frage ob sie es anerkennen das ich mit einem Fahrzeug fahre das in Polen angemeldet ist wenn ich mein festen Wohnsitz in Deutschland habe.
Da ich aber auch ein Wohnsitz in Polen habe und ich dort ein Fahrzeug anmelden kann müsste ich ja hier fahren können oder nicht?
Zu 1.:
Da hätte ich nochmal eine Frage:
Ich habe das hier gefunden und da steht, das man mit einem Führerschein von der EU hier Fahren darf, aber im Absatz (4) 2. das ich mein Wohnsitz in Polen haben müsste wenn ich den Führerschein mache damit er hier anerkannt wird.
Das Problemm ist ich weiß nicht ob es reicht das ich in Polen angemeldet bin, denn die Beörde könnte ja nachgucken das ich hir in Deustchland mein festen Wohnsitz habe da ich hier zur Schule gehe....
Das ist ja klar das auf dem Führerschein mein Polnischer Wohnsitz eingetragen wird, das heist also wenn die Polizei sieht das da mein Polnischer Wohnsitz steht können sie nicht meckern? Aber sobald sie ihn ihrem PC gucken können die ja sehen das ich auch ein Deutschen Wohnsitz habe.
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
(1) Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Abs. 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen — vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 — im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten. Auf die Fahrerlaubnisse finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,
1. die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind,
2. die ausweislich des Führerscheins oder vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührender unbestreitbarer Informationen zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, dass sie als Studierende oder Schüler im Sinne des § 7 Abs. 2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben,
3. denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,
4. denen auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf oder
5. solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte, oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist.
In den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 kann die Behörde einen feststellenden Verwaltungsakt über die fehlende Berechtigung erlassen. Satz 1 Nr. 3 und 4 ist nur anzuwenden, wenn die dort genannten Maßnahmen im Verkehrszentralregister eingetragen und nicht nach § 29 des Straßenverkehrsgesetzes getilgt sind.
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gruenerma
14:05
Moin
Du musst mindestens 185 Tage in Polen verbringen oder die polnische Staatsangehörigkeit haben.
Dadurch soll verhindert werden das Du eine Briefkastenadresse angegeben hast oder den Führerschein mal eben im Urlaub gemacht hast.
Das ist schwer nachzuweisen, wird aber im Falle eines schweren Unfalles unzweifelhaft gemacht. Sollte sich herausstellen das Du Führerscheintourist warst, kommt zu dem Unfall, "Fahren ohne Fahrerlaubnis" hinzu, da der Führerschein nicht anerkannt wird.
Gleiche Problematik trifft auf den Internationalen Führerschein zu.
Wird in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen, darfst überall im Ausland fahren, aber nicht mehr in Deutschland.
Es ist ein Irrglaube anzunehmen, wenn man im Ausland den Internationalen Führerschein macht den Führerscheinentzug in Deutschland umgehen zu können.
Die Gerichte tun sich schwer, aber entscheiden gegen Dich, solange Du in Deutschland ein Fahrverbot hast.
Solltest Du Dich länger als 185 Tage pro Jahr in einem Staat aufhalten, wird dieser zu Deinem Ordentlichen Wohnsitz (Erstwohnsitz) und die Deutsche Führerscheinverordnung findet keine Anwendung mehr.
mfg Mario
Antichrist01
16:57
Hallo
Soweit ich das weis sollte dein Pkw auf ersten Wohnsitz angemeldet sein?
Wenn der in Polen ist halt in Polen zugelassen und wenn dieser in Deutschland ist, in Deutschland zugelassen.
gruenerma
17:22
Zitat von Antichrist01;542094:
Hallo
Soweit ich das weis sollte dein Pkw auf ersten Wohnsitz angemeldet sein?
Wenn der in Polen ist halt in Polen zugelassen und wenn dieser in Deutschland ist, in Deutschland zugelassen.
Diese Antwort ist falsch.
Die Fahrerlaubnis und ein angemeldeter Pkw (egal in welchem Land) haben nichts miteinander zu tun.
Ich kann mit deutschem Führerschein ein Fahrzeug führen mit ausländischem Kennzeichen und umgekehrt.
Wenn ich in Deutschland Fahrverbot (worauf die Betonung liegt) habe, darf ich auch kein Fahrzeug führen, egal mit welchem Kennzeichen oder Führerschein.
Nach Ablauf meines Fahrverbotes kann ich im Ausland wenn ich mich lange genug dort aufgehalten habe, den Führerschein machen und die in Deutschland vorgeschriebene MPU (im Ausland liegen derzeit noch keine Informationen aus den anderen EU-Ländern vor. Wird aber dran gearbeitet) umgehen.
Du darfst ja auch ein Fahrzeug auf Dich zulassen obwohl Du keine Fahrerlaubnis oder Führerschein besitzt.
Antichrist01
18:43
Zitat von gruenerma;542095:
Diese Antwort ist falsch.
Die Fahrerlaubnis und ein angemeldeter Pkw (egal in welchem Land) haben nichts miteinander zu tun.
Ich kann mit deutschem Führerschein ein Fahrzeug führen mit ausländischem Kennzeichen und umgekehrt.
Wenn ich in Deutschland Fahrverbot (worauf die Betonung liegt) habe, darf ich auch kein Fahrzeug führen, egal mit welchem Kennzeichen oder Führerschein.
Nach Ablauf meines Fahrverbotes kann ich im Ausland wenn ich mich lange genug dort aufgehalten habe, den Führerschein machen und die in Deutschland vorgeschriebene MPU (im Ausland liegen derzeit noch keine Informationen aus den anderen EU-Ländern vor. Wird aber dran gearbeitet) umgehen.
Du darfst ja auch ein Fahrzeug auf Dich zulassen obwohl Du keine Fahrerlaubnis oder Führerschein besitzt.
Das will ich auch garnicht damit gesagt haben, natürlich kann Er ein Pkw der in Polen zugelassen ist auch hier fahren aber wenn Er ein Pkw fährt was auf Ihn zugelassen ist, geht das nur so wie ich es geschrieben habe.
Er kann den Pkw nur da zulassen wo erster Wohnsitz ist, macht Er dieses nicht und lässt den Pkw auf sich zu in Polen, hat aber seinen ersten Wohnsitz in Deutschland gibt es Strafe wegen KFZ Steuern!
Egal ob Führerschein oder nicht!
Das ist meine Erfahrung die ich gemacht habe!!!!!!
gruenerma
20:39
Du mußt schon alle Postings lesen und miteinander verbinden.
Du hast in sofern Recht, wenn Du weniger als 185 Tage in Polen bist.
Über 185 Tage bezahlst Du Steuern in Polen.
Hierzu muss man sich in Polen für den Erstwohnsitz anmelden (würde einem jeder Steuerberater dazu raten).
Eine Zeitfrist welche schon Boris Becker und anderen zum Verhängnis wurde.
Es ist schwierig das zu erklären, weil viele Faktoren eine Rolle spielen und einige haben nichts mit dem Führerschein an sich zu tun.
Wenn wir alles aufführen wollen wird dies der längste Thread des Boardes und das ganz ohne Spam
Zitat der Frage:
"Ja die Frage ob sie es anerkennen das ich mit einem Fahrzeug fahre das in Polen angemeldet ist wenn ich mein festen Wohnsitz in Deutschland habe.
Da ich aber auch ein Wohnsitz in Polen habe und ich dort ein Fahrzeug anmelden kann müsste ich ja hier fahren können oder nicht?"
Hier ging es nicht um Steuerrecht. Ein Posting vorher habe ich die 185-Tageregelung bereits angesprochen.
Wenn man es versäumt seinen Erstwohnsitz umzumelden, hat man seine Hausaufgaben nicht gemacht und es erwischen einen die Geier.
Antwort
Ja, er darf hier fahren. Wenn sich das Fahrzeug (mit polnischem Kennzeichen) mehr als 185 im Ausland befindet und er seinen Erstwohnsitz in Polen anmeldet.
Ansonsten müsste er für sein Fahrzeug 2mal Steuern zahlen. Die gleiche Regelung gilt nämlich auch in Polen.
BlackKyd
21:14
Ok, Vielen Dank für die Antworten
Das heist in meinem Fall kann ich den Führerschein in Polen machen.
Jedoch darf ich kein Fahrzeug von mir in Polen anmelden und damit hier in Deutschland fahren. Da ich nicht 185 Tage in Polen bin.
gruenerma
21:19
Richtig erkannt.
Hier wird es in den nächsten Jahren noch einige Änderungen geben.
Mit größter Wahrscheinlichkeit aber nicht zu unserem Vorteil.
Deiner Fahrerlaubnis steht eigentlich nichts im Weg, solange Du in Deutschland keine Sperre hast.
Wünsche Dir viel Erfolg
Mario
BlackKyd
21:41
Ich hätte da noch eine kleine Frage. Ich wollte nicht extra wieder ein Therad erstellen.
Ich wollte ja auch mein Motorradführerschein in Polen machen.
Dort haben Sie aber andere Regeln wie z.B das man egal mit welchem Motorrad fahren kann also keine Hubraum und Geschwindigkeits begrenzung, sofort nach dem bestehen.
Also man muss nicht wie hier in Deutschland erstmal mit einem gedrosseltem Motorrad fahren.
Könnte ich hier in Deutschland mit dem Polnischen Führerschein, dann auch mit jedem belibigen Motorrad fahren?
Danke
gruenerma
21:58
Ha, das ist ne gute Frage.
Die solltest Du einem Fahrschullehrer oder noch besser, einem Anwalt stellen.
Auch Fahrschullehrer sind oft überfragt bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten.
Das verhält sich wie bei den anderen Gesetzen. Die Gerichte tun sich schwer mit solchen Entscheidungen und ziehen die normale deutsche Gesetzesgrundlage zu Rate (könnte vor einem europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben).
Demnach dürftest Du nicht alle Klassen fahren.
Da im Führerschein aber alle Klassen frei sind, dürftest Du fahren.
Ein Zwiespalt, welchen ich nicht beantworten kann.
Da es aber auch Gesetze über Formfehler, Verfahrensfehler usw gibt, welche manches andere Gesetz in Frage stellen, kann man das jetzt nicht pauschal beantworten.
Manche Gesetze werden höher oder vorrangig bewertet. Je nach dem welches man anwendet, kann die Entscheidung anders ausfallen.
Antichrist01
10:45
Zitat von gruenerma;542107:
Du mußt schon alle Postings lesen und miteinander verbinden.
Du hast in sofern Recht, wenn Du weniger als 185 Tage in Polen bist.
Über 185 Tage bezahlst Du Steuern in Polen.
Hierzu muss man sich in Polen für den Erstwohnsitz anmelden (würde einem jeder Steuerberater dazu raten).
Eine Zeitfrist welche schon Boris Becker und anderen zum Verhängnis wurde.
Es ist schwierig das zu erklären, weil viele Faktoren eine Rolle spielen und einige haben nichts mit dem Führerschein an sich zu tun.
Wenn wir alles aufführen wollen wird dies der längste Thread des Boardes und das ganz ohne Spam
Zitat der Frage:
\"Ja die Frage ob sie es anerkennen das ich mit einem Fahrzeug fahre das in Polen angemeldet ist wenn ich mein festen Wohnsitz in Deutschland habe.
Da ich aber auch ein Wohnsitz in Polen habe und ich dort ein Fahrzeug anmelden kann müsste ich ja hier fahren können oder nicht?\"
Hier ging es nicht um Steuerrecht. Ein Posting vorher habe ich die 185-Tageregelung bereits angesprochen.
Wenn man es versäumt seinen Erstwohnsitz umzumelden, hat man seine Hausaufgaben nicht gemacht und es erwischen einen die Geier.
Antwort
Ja, er darf hier fahren. Wenn sich das Fahrzeug (mit polnischem Kennzeichen) mehr als 185 im Ausland befindet und er seinen Erstwohnsitz in Polen anmeldet.
Ansonsten müsste er für sein Fahrzeug 2mal Steuern zahlen. Die gleiche Regelung gilt nämlich auch in Polen.
Ja genau das habe ich gemeint und sorry ich hatte diesen Beitrag von Dir mit den 185 Tagen tatsächlich nicht gelesen, aber im Endeffekt haben wir dass gleiche gemeint!!
gruenerma
14:20
Kein Problem, mir entgeht auch manchmal ein Posting unter vielen.