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#1 |
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Hier mal was zum Nachdenken:
Eine sehr interessante Analyse zur eigentlichen "Nichtexistenz" unseres "Staates" Am 23.05.1949 wurde das Grundgesetz für die BRD durch Veröffentlichung im BGBL I S. 1ff in Kraft gesetzt. Die BRD selbst wurde aber erst am 07.09.1949 gegründet. Dazu steht im Kommentar zum Grundgesetz von Dr. jur. Friedrich Giese (erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.M.B.H Frankfurt am Main 1949): · S. 5 Das Grundgesetz bedeutet und begründet staatsrechtlich den Vorrang vor allen übrigen Gesetzen…“. · S. 6 „Es gibt also genau genommen keine Bundesrepublik [Deutschland], sondern nur eine westdeutsche Bundesrepublik in Deutschland. S. 3 Aber auch die „Rats“-Bezeichnung des Parlamentarischen Rates war treffend. Es entbehrte der beschließenden Kompetenz, war weder befugt, die bundesstaatliche Verfassung in Kraft zu setzen, noch befugt, den nach diesem Grundgesetz verfaßten Bundesstaat ins Leben treten zu lassen. · S.4 Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ soll nach Art. 145 mit dem Ablauf des Tages der Verkündung, also am 23.5.1949 um 24 Uhr in Kraft getreten sein. Dies bedarf staatsrechtlicher Klärung. Die Frage, ob das Inkrafttreten einer Verfassung vor dem Inslebentreten des Staates möglich sei, ist zu verneinen. Positives Recht eines Staates kann vielleicht diesen Staat überleben, nicht aber seiner Entstehung vorausgehen. weiter: [Links sind nur für Mitglieder sichtbar. ] Geändert von Warus (17.04.2007 um 07:22 Uhr). |
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#2 |
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na ja, wenigsten bleiben wir Deutsche.......
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#3 | |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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@Warus: darf ich deine Logische Kette mal fortführen.
1. Die BRD gibt es nicht 2. Das Grundgesetz gilt nicht. 3. (aus 1. und 2. folgt) Es gibt hier keine gültigen Gesetze (egal, was im Bundestag beschlossen wird) 4. Somit ist alles hier legal und die Gerichte können die theoretisch nicht bestrafen (bzw. die Strafen sind nicht rechtswirksam) 5. Somit ist alles hier nur eine Diktatur von irgendwelchen Sesselpupsern, die sich Politiker schimpfen. 6. Damit müsste die Eingliederung des DDR-Staatsgebietes auch unwirksam sein. =>Also scheißt auf Berlin und macht alles, so wie es euch passt. mfg v6ph1 |
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#5 |
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#6 | ||
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@v6ph1
Warum besitzt Deutschland keinen Friedensvertrag ? Ist das nicht interessant zu erfragen ? Oder, wer ist denn nun Deutscher, wenn das Deutsche Reich existent ist ? Im Staatsangehörigkeitsgesetz von 2003 steht: "Deutscher ist,wer die unmittelbare Reichszugehörigkeit besitzt..." Genauer ausgedrückt: dies betrifft den Gebietsstand von 31.12.1937 So kann man daraus schliessen,dass die Menschen östlicher der Oder/Neiße ebenfalls dazu gehören.Dies wird im Artikel 116 des Grundgesetzes bestätigt. So müssten diese Menschen auch ein Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben und natürlich auch ein Wahlrecht. Die überwiegende Mehrheit dieser Menschen hat noch nie eine Wahlberechtigung erhalten. Somit sind Wahlen seit 1990 juristisch nicht gültig... Sollte man sich als Bürger nicht die Fragen stellen,ob die Bundesrepublik die 3 wesentlichen Vorrausetzungen für einen Staat erfüllt ? 1.Staatsvolk 2.Staatsterritorium 3.Verfassung Sowohl nach völkerrechtlicher Auffassung als auch nach Vereinbarung der Siegermächte (Potsdamer und Londoner Protokolle) sowie verschiedenen Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes,ist die Bundesrepublik nicht Rechsnachfolger des Deutschen Reiches. Fazit: Die BRD kommt als Vertragspartner für einen Friedensvertrag nicht in Betracht. 3 Vorrausetzungen für einen Staat: 1.Staatsvolk 2.Staatsterretorium 3.Verfassung Keiner dieser 3 Vorraussetzungen wird von der BRD erfüllt ! 1. Alle Bürger sind nach Staatsangehörigkeitsgesetz Art. 1 "Reichsbürger". Auf dem Reisepaß der BRD befindet sich der Reichsadler von 1937. Abgebildet mit 6 Federn an jeder Schwinge. Beim Ausweis erkennt man einen Adler welcher 7 Federn an jeder Schwinge besitzt. Dieser Adler wird von der BRD auch für den Personalausweis verwendet. Ein Reisepass gilt als völkerrechtliches Dokument,somit muss auch das Staatswappen der rechtsgültigen Staatsform abgedruckt sein. Da diese Staatsform die des Deutschen Reichs ist,befindet sich also auch das Staatswappen des Deutschen Reiches auf der Außenseite. 2.Seit der Löschung des Art.23 des GG (betrifft alte Fassung) besitzt die BRD kein Staatsterritorium mehr.Somit ist die 2.Vorrausetzung für einen Staat nicht gegeben. 3.Die Bundesrepublik Deutschland besitzt keine Verfassung. Alle 3 Vorrausetzungen für einen Staat sind nicht gegeben ! ....ein theoretisches Konstrukt,könnte man sagen... |
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#7 | |
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Mitglied
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Aber wieso auch eigentlich nicht?! Laß uns doch sogar ein Stückchen weitergehen: 1. Landesgrenzen sind nicht existent. 2. Alle Rechte, die nicht für allen Menschen auf der Welt gelten sind illegal. 3. (aus 1. und 2.) Es gibt keine Länder und keine Gesetze. 4. Alle Strafen, die nicht auf Gesetzen basieren sind illegal (mit 2. und 3. -> Strafen sind illegal) 5. Somit wird diese Welt diktatorisch und unrechtmäßig regiert von Sesselpupsern, die sich Politiker schimpfen... 6. Damit müsste der Anspruch "ein Stück Erde zu besitzen" unwirksam sein. => Also scheißt auf eure Unterdrücker und macht alles - unter Berücksichtigung des kategorischen Imperativs - was euch gefällt. Danke für die Vorlage v6ph1 ![]() LG T0TEM |
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#8 |
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wenn das Mami wuesst
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Bedenkt jemand, dass auf den "ehemaligen" deutschen Gebieten jenseits der Oder Polen leben, die auch nur aus den östlichen jetzt "russischen" Gebieten vertrieben wurden?
Vielleicht braucht die Welt eine neue Völkerwanderung. Meine Eltern stammen von jenseits der Oder, wir waren oft in der "alten" Heimat der beiden, mit 40+ bin ich einer der Jüngsten unter den sich treffenden Flüchtlingen oder Vertriebenen. Die Forderungen für das Land östlich der Oder betreffen meiner Meinung nach NUR das Land, HEIMAT ist es schon lange nicht mehr. Und wenn wir nun EUropa sind leben in der Kindheitswelt meiner Eltern nun EUropäer, so wie ich in einer Welt lebe, die meine Eltern mit aufgebaut haben, nicht ihre Heimat war aber es für mich ist - HEIMAT. Den Besitz von früher habe ich gesehen, ihn zur Kenntnis genommen, steht sogar in einem Buch, wieviel Landwirtschaft mein Großvater hatte. Welche Heimat soll ich dort suchen oder finden? Ist meine Heimat Pommern? Ist meine Heimat Mark Brandenburg? Ich bin sicher - keins von beiden!!! Das Grundgesetz sollte "nur" bis zur Wiedervereinigung Deutschlands gelten. "Vereinigung" halte ich für deplatziert, Vereinnahmung wäre das richtige Wort. Die DDR ist dem Grundgesetz beigetreten! Ich hätte eine Verfassung verlangt. Aber es mag Kreise gegeben haben, die die "alten" Reichsgrenzen nicht aufgeben wollten, und deshalb gelten die Vorschriften immer noch für "ehemals" deutsche Gebiete. Im Gedächtnis ist mir aus der Wendezeit ein Titelbild des EULENSPIEGEL: Deutschland in den Grenzen von 15xx - Madrid gehört uns Ich hab ein Häuschen und ein Garten, mehr will ich nicht, und mehr verlange ich nicht (außer behalten zu dürfen) - das ist auch die Meinung der jetzigen Bewohner hinter der Oder - in Pommern und Mark Brandenburg. Geändert von confus (08.05.2009 um 18:42 Uhr). |
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